Immer mal wieder werden die unterschiedlichen Anteile der verschiedenen Lohngruppen am Einkommenssteueraufkommen veröffentlicht - gerade lese ich eine Darstellung im Spiegel zu Abgabengerechtigkeit. Und sehe: 26,6 Prozent der Einkkommenssteuerzahler erbringen 71,5 Prozent des Steueraufkommens - und zwar ist das die Gruppe mit einem jährlichen Einkommen zwischen 37.500 und 500.000 Euro.
Allein es sagt mir nichts, denn: Wenn man mal darüber nachdenkt, verläuft zwischen 37.500 und 500.000 Jahreseinkommen so ziemlich die Grenze zwischen einem existentiell gesicherten und einem geräumigen Finanzspielraum. Meiner Ansicht nach, ermöglichen 250.000 Euro Jahreseinkommen ein recht sorgenfreies Leben. Und also könnte man diese Gruppe einladen ein wenig mehr zur Staatsfinanzierung beizutragen. Andererseits könnten durchaus Einkommen von 50.000 spürbar entlastet werden, denn das sind typischerweise Familien und Einfamilienhausabzahler, die intentsiv kalkulieren müssen, wenn eine neue Heizung angeschafft werden muss.
4. September 2008 an 09:37
Schön, dass auch sozialpolitische Themen hier angesprochen werden. Bei den Berichten über den ach-so-hohen Anteil der Besserverdiener an den Einkommensteuer wird allerdings der Eindruck erweckt, als finanzierten hauptsächlich *die Leistungsträger* die Gesellschaft und den Staat. Das ist falsch. Zunächst beträgt der Anteil der Einkommensteuer (incl. Lohnsteuer) weniger als 36 % des gesamten Steueraufkommens. Zweitens (mehr als) verdoppelt der Bürger, auch der arme Bürger, die Staatseinnahmen durch die Einkommenssteuer (incl. Lohnsteuer) noch einmal als Konsument. Und zwar geschieht dies über die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist für alle gleich hoch, d.h. sie trifft Arme unproportional stärker als Besserverdienende.
Der akuten finanziellen Notlage des Deutschen Reiches während des Ersten Weltkrieges haben wir die Schaffung der Umsatzsteuer zu “verdanken”. Da bereits damals ein soziales Defizit der Umsatzsteuer (Verbraucher zu besteuern, deren Einkommen unter dem steuerlich anerkannten Existenzminimum liegt) bekannt war, sah der § 14 UStG 1919 vor, “daß aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer eine Vergütung an die Bezieher geringer Einkommen zu zahlen sei. Damit sollte die unsoziale Wirkung der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Diese Bestimmung wurde bereits im März 1920 wieder gestrichen, weil sie “nicht praktikabel” war ….
Was mich weiter nachdenklich macht, ist, dass die Summe der “veranlagten Einkommensteuer” nur ca. 14 % der Lohnsteuer beträgt (vgl. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4544/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/S/024__Steueraufkommen.html). Typischerweise sind Besserverdiener aber “Veranlager”. Veranlagen muss doch jeder, der Einkommen aus zwei verschiedenen Quellen hat und das dürfte bei den Besserverdienern die Regel sein (Gehalt, Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte etc.).